Autogas - Preis vom 26. Januar 2008







 

 

 


A u t o g a s  -  A u t o g a s a n l a g e  . d e

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand Juni 2008

Sana Vita GbR
Hinter der Burg 3-11
23552 Lübeck

USt-Ident.Nr.: DE244381212

§ 1 Geltungsbereich

Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme der Waren oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages oder der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

Der Verkauf der angebotenen Produkte erfolgt ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.


§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen (auch von Abbildungen und Beschreibungen) und Irrtümer in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Bei Bestellungen auf elektronischem Weg stellt eine Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

Etwaige Nebenabreden, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Die Verwendung von Firmenbezeichnungen von Automobilherstellern in Bezug auf die angebotene Ware dient lediglich der Beschreibung von Verwendungsmöglichkeiten der Bauteile.

Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder textlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

Die Vereinbarung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Teillieferungen sind zulässig. Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag bzw. von dem noch nicht erledigten Teil des Geschäfts zurückzutreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gestellt hat. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ist bei Sonderanfertigungen nicht möglich. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie im Falle höherer Gewalt, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb des Vorlieferanten oder Herstellers, Streik, Transportschwierigkeiten usw., hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.


§ 3 Vergütung /Preise

Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Speziell ausgearbeitete Angebote gelten 30 Kalendertage.

Alle Preise gelten, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung von Waren sowohl im Inland als auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. Diese Kosten der Versendung, deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben richtet, hat der Kunde ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers zu tragen.

Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung oder ist eine solche aufgrund der weiteren Vertragsbedingungen vorgesehen, ist der Verkäufer berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Käufer gesondert in Rechnung zu stellen.

Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig. Die Bezahlung der Waren kann per Vorkasse, Lastschrift oder Nachnahme erfolgen. Die Bezahlung per Nachnahme ist nur bei Versand innerhalb Deutschlands möglich.

Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.

Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur unter der weiteren Voraussetzung, dass der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 4 Versand, Gefahrübergang, Rücksendungen

Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstands an die vom Käufer mitgeteilte Adresse.

Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers.

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Waren bzw. deren Übergabe an die den Transport ausführende Person auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet.

Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige des Verkäufers der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Die Art des Versands erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde, nach der Wahl des Verkäufers. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Eine Versicherung gegen Transportschaden wird nur auf Wunsch des Käufers in seinem Namen und auf seine Rechnung abgeschlossen.

Rücksendungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Käufers und frei Haus an unsere vorgenannte Geschäftsadresse. Eventuell noch anfallende Kosten für Rücksendungen trägt der Käufer. Bei ersatzlosen Rücksendungen behält sich der Verkäufer den Abzug einer Unkostenpauschale von bis zu 20% vor.


§ 5 Nichtabnahme, Stornierung, Nichtzahlung

Wenn der Käufer die Annahme der Ware ablehnt, eine ihm vorbehaltene Auswahl der Ware oder einen Abruf der Lieferung trotz Mahnung nicht vornimmt oder wenn die Erfüllung des Kaufvertrages vom Käufer verweigert wird, kann der Verkäufer anstelle der Vertragserfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des vereinbarten Kaufpreises verlangen.

Wenn vom Käufer der Wunsch nach Stornierung einer Bestellung gestellt wird und dieser angenommen wurde, gilt das gleiche.

Die Geltendmachung eines höheren entstandenen Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Bei Nichtzahlung durch den Käufer kann die Ware auf Kosten des Käufers wieder in das Lager genommen werden und erst nach Eingang der Zahlung auf Kosten des Käufers wieder zum Versand gebracht werden. Für die Zeit der Lagerung trägt der Käufer neben den Verzugszinsen die Kosten für die Lagermiete. Die Lagergebühren werden nach den Sätzen des Speditions- und Lagergewerbes berechnet. Jede Lagerung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Nicht termingemäß abgerufene Ware wird unversichert gelagert.


§ 6 Gewährleistung und Haftung

Der Käufer hat erkennbare Mängel unverzüglich textlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Beschädigt angekommene Sendungen sind zunächst bei dem verantwortlichen Frachtenführer zu reklamieren.

Der Verkäufer darf für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten.

Die Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung) ist als gescheitert anzusehen, wenn drei Versuche nicht zum Erfolg geführt haben, oder sie unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Der Käufer kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.

Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn, Erstattung von Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung. Die Haftungsfreisetzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Käufer hat in diesen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.

Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer vom Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


§ 7 Motorsporteinsätze / Veränderungen

Die gelieferten Waren sind nicht zur Verwendung bei Motorsporteinsätzen jeglicher Art bestimmt. Derartige, über den im Straßenverkehr üblichen Gebrauch hinausgehende Benutzung, erfolgt auf eigene Gefahr.
Gleiches gilt, wenn die Ware nach Erhalt vom Käufer oder Dritten verändert oder instandgesetzt wird.


§ 8 Öffentlicher Straßenverkehr

Der Käufer hat sich vor Vertragsschluss über die zulassungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren. Bei der Verwendung der Waren in oder an Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen gemäß den nationalen gesetzlichen Bestimmungen behördlich abgenommen und gegebenenfalls in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Montage und Betrieb erfolgen auf eigene Gefahr. Für gesetzwidriges Verhalten des Käufers haftet der Verkäufer nicht. Aus zulassungsrechtlichen Gründen können keine Teile zurückgenommen werden.


§ 9 Einbau

Die vom Verkäufer gelieferte Ware darf nur durch eine Fachwerkstatt eingebaut werden.


§ 10 Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Die vorherige Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren oder der an ihre Stelle tretenden Forderungen ist ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.

Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung wird für den Verkäufer vorgenommen, ohne dass für diesen daraus Verpflichtungen entstehen. Erfolgt die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter und bleibt dabei deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen anzuzeigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Käufers.

Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus der Verarbeitung, Vermischung oder Bearbeitung entstehenden Sachen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren werden bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages an den Verkäufer abgetreten. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Käufer weiter ermächtigt, ohne das hiervon die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, berührt wird. Die Abtretung nimmt der Verkäufer hiermit an. Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherungen die Lieferungsforderungen des Verkäufers insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.

Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen. Bis zur Herausgabe hat der Käufer die im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren getrennt von anderen Waren zu lagern und den Verkäufer als Eigentümer zu kennzeichnen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsgefahr ausreichend zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche gegen den Versicherer aus diesem Vertrage hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt bzw. auf Kommissionsbasis gelieferten Ware gelten hierdurch als an den Verkäufer abgetreten.

Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorbezeichneten Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.


§ 11 Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.


§ 12 Datenschutz

Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt.


§ 13 Schlussbestimmungen

Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.