Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand Juni 2008
Sana Vita GbR
Hinter der Burg 3-11
23552 Lübeck
USt-Ident.Nr.: DE244381212
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen
Geschäftsabschlüssen, gelten ausschließlich die
nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht darauf
Bezug genommen wird.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme der Waren
oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Mündliche
oder fernmündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages
oder der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben nur
Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt
werden.
Der Verkauf der angebotenen Produkte erfolgt ausschließlich
an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie
Änderungen (auch von Abbildungen und Beschreibungen) und Irrtümer
in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren
vorbehalten.
Bei Bestellungen auf elektronischem Weg stellt eine Zugangsbestätigung
noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung
kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Etwaige Nebenabreden, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie von dem Verkäufer
schriftlich bestätigt werden. Die Verwendung von Firmenbezeichnungen
von Automobilherstellern in Bezug auf die angebotene Ware dient
lediglich der Beschreibung von Verwendungsmöglichkeiten der
Bauteile.
Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die
bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt,
das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder textlich
oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Die Vereinbarung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Teillieferungen
sind zulässig. Bei Überschreitung des Liefertermins ist
der Käufer berechtigt, vom Vertrag bzw. von dem noch nicht
erledigten Teil des Geschäfts zurückzutreten, wenn er
zuvor eine angemessene Nachfrist gestellt hat. Schadensersatzansprüche
des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung
sind ausgeschlossen.
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ist bei Sonderanfertigungen
nicht möglich. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie
im Falle höherer Gewalt, Betriebsstörungen im eigenen
Betrieb oder im Betrieb des Vorlieferanten oder Herstellers, Streik,
Transportschwierigkeiten usw., hat der Verkäufer nicht zu vertreten.
Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 3 Vergütung /Preise
Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung
gültigen Preise, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe. Speziell ausgearbeitete Angebote gelten
30 Kalendertage.
Alle Preise gelten, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart
ist, ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung
von Waren sowohl im Inland als auch ins Ausland fallen daher zusätzliche
Liefer- und Versandkosten an. Diese Kosten der Versendung, deren
Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot
gemachten Angaben richtet, hat der Kunde ab dem Ort der Niederlassung
des Verkäufers zu tragen.
Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung
oder ist eine solche aufgrund der weiteren Vertragsbedingungen vorgesehen,
ist der Verkäufer berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten
dem Käufer gesondert in Rechnung zu stellen.
Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig. Die Bezahlung
der Waren kann per Vorkasse, Lastschrift oder Nachnahme erfolgen.
Die Bezahlung per Nachnahme ist nur bei Versand innerhalb Deutschlands
möglich.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen
des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen.
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder
anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur unter
der weiteren Voraussetzung, dass der Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Versand, Gefahrübergang, Rücksendungen
Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstands an die vom
Käufer mitgeteilte Adresse.
Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers.
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Waren bzw.
deren Übergabe an die den Transport ausführende Person
auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich,
wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet.
Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert,
so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem
Falle steht die Anzeige des Verkäufers der Versandbereitschaft
dem Versand gleich. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers
unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft
auf den Kunden über.
Die Art des Versands erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung
mit dem Käufer getroffen wurde, nach der Wahl des Verkäufers.
Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Eine Versicherung
gegen Transportschaden wird nur auf Wunsch des Käufers in seinem
Namen und auf seine Rechnung abgeschlossen.
Rücksendungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Käufers
und frei Haus an unsere vorgenannte Geschäftsadresse. Eventuell
noch anfallende Kosten für Rücksendungen trägt der
Käufer. Bei ersatzlosen Rücksendungen behält sich
der Verkäufer den Abzug einer Unkostenpauschale von bis zu
20% vor.
§ 5 Nichtabnahme, Stornierung, Nichtzahlung
Wenn der Käufer die Annahme der Ware ablehnt, eine ihm vorbehaltene
Auswahl der Ware oder einen Abruf der Lieferung trotz Mahnung nicht
vornimmt oder wenn die Erfüllung des Kaufvertrages vom Käufer
verweigert wird, kann der Verkäufer anstelle der Vertragserfüllung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des
vereinbarten Kaufpreises verlangen.
Wenn vom Käufer der Wunsch nach Stornierung einer Bestellung
gestellt wird und dieser angenommen wurde, gilt das gleiche.
Die Geltendmachung eines höheren entstandenen Schadens bleibt
dem Verkäufer vorbehalten. Bei Nichtzahlung durch den Käufer
kann die Ware auf Kosten des Käufers wieder in das Lager genommen
werden und erst nach Eingang der Zahlung auf Kosten des Käufers
wieder zum Versand gebracht werden. Für die Zeit der Lagerung
trägt der Käufer neben den Verzugszinsen die Kosten für
die Lagermiete. Die Lagergebühren werden nach den Sätzen
des Speditions- und Lagergewerbes berechnet. Jede Lagerung erfolgt
auf Gefahr des Käufers. Nicht termingemäß abgerufene
Ware wird unversichert gelagert.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Der Käufer hat erkennbare Mängel unverzüglich textlich
anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung
der Anzeige. Den Käufer trifft die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Beschädigt angekommene Sendungen sind zunächst bei dem
verantwortlichen Frachtenführer zu reklamieren.
Der Verkäufer darf für Mängel der Ware zunächst
nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
leisten.
Die Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung) ist als
gescheitert anzusehen, wenn drei Versuche nicht zum Erfolg geführt
haben, oder sie unmöglich oder unverhältnismäßig
ist. Der Käufer kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen
Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet der
Verkäufer nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand
selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn, Erstattung
von Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen oder sonstige Vermögensschäden
des Käufers. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz
ist ausgeschlossen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere für Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung. Die Haftungsfreisetzung
gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Der Käufer hat in diesen Fällen unter Ausschluss
aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit insbesondere
bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch
kein Rücktrittsrecht zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung
der Ware.
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung
des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine
vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer vom Verkäufer
nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Motorsporteinsätze / Veränderungen
Die gelieferten Waren sind nicht zur Verwendung bei Motorsporteinsätzen
jeglicher Art bestimmt. Derartige, über den im Straßenverkehr
üblichen Gebrauch hinausgehende Benutzung, erfolgt auf eigene
Gefahr.
Gleiches gilt, wenn die Ware nach Erhalt vom Käufer oder Dritten
verändert oder instandgesetzt wird.
§ 8 Öffentlicher Straßenverkehr
Der Käufer hat sich vor Vertragsschluss über die zulassungsrechtlichen
Bestimmungen zu informieren. Bei der Verwendung der Waren in oder
an Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen
sind, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass alle
Änderungen und Umrüstungen gemäß den nationalen
gesetzlichen Bestimmungen behördlich abgenommen und gegebenenfalls
in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Montage und Betrieb erfolgen
auf eigene Gefahr. Für gesetzwidriges Verhalten des Käufers
haftet der Verkäufer nicht. Aus zulassungsrechtlichen Gründen
können keine Teile zurückgenommen werden.
§ 9 Einbau
Die vom Verkäufer gelieferte Ware darf nur durch eine Fachwerkstatt
eingebaut werden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen
gelieferten Waren bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen
aus der Geschäftsverbindung vor. Die vorherige Verpfändung
oder Sicherungsübereignung der Waren oder der an ihre Stelle
tretenden Forderungen ist ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers
unzulässig.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung
für die Saldoforderung des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem
Wert. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung wird für
den Verkäufer vorgenommen, ohne dass für diesen daraus
Verpflichtungen entstehen. Erfolgt die Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung mit Waren Dritter und bleibt dabei deren Eigentumsrecht
bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis
der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe dritter
Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich
durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der für eine Intervention
notwendigen Informationen anzuzeigen. Hieraus entstehende Kosten,
die nicht von Dritten beigetrieben werden können, gehen zu
Lasten des Käufers.
Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus der Verarbeitung,
Vermischung oder Bearbeitung entstehenden Sachen nur im regelmäßigen
Geschäftsverkehr veräußern. Forderungen aus dem
Weiterverkauf der Waren werden bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages
an den Verkäufer abgetreten. Zur Einziehung der Forderungen
bleibt der Käufer weiter ermächtigt, ohne das hiervon
die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen,
berührt wird. Die Abtretung nimmt der Verkäufer hiermit
an. Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherungen die Lieferungsforderungen
des Verkäufers insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer
auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach
Wahl des Verkäufers verpflichtet.
Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten
des Käufers sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften
Waren zu verlangen. Bis zur Herausgabe hat der Käufer die im
Eigentum des Verkäufers stehenden Waren getrennt von anderen
Waren zu lagern und den Verkäufer als Eigentümer zu kennzeichnen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer-, Wasser-
und Diebstahlsgefahr ausreichend zu versichern und uns auf Verlangen
den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche
gegen den Versicherer aus diesem Vertrage hinsichtlich der unter
Eigentumsvorbehalt bzw. auf Kommissionsbasis gelieferten Ware gelten
hierdurch als an den Verkäufer abgetreten.
Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten
des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung
einer der vorbezeichneten Pflichten vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware herauszuverlangen.
§ 11 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber
Unternehmern haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche
aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens.
§ 12 Datenschutz
Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen
Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich
behandelt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung
von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe
gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst nahe kommt.
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